2.7. Mit Verfügung vom 6. März 2025 wurde festgestellt, dass auf der Klägerseite einzig der Kläger 1 verbleibe. Es wurde das Verfahren fortgesetzt. Zudem wurde – berichtigt mit Verfügung vom 10. März 2025 – in Aussicht gestellt, die Frage der Passivlegitimation ohne Hauptverhandlung zu entscheiden, sollten hiergegen keine schriftlichen Einwendungen vorgebracht werden. 2.8. Mit Teilentscheid vom 5. Mai 2025 erkannte das Bezirksgericht Zofingen, Präsidium des Zivilgerichts, wie folgt: " 1. 1.1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte 1 passivlegitimiert ist. 1.2. Die Klage gegen den Beklagten 2 wird abgewiesen.