2.4. Mit Replik vom 30. September 2024 im beschränkten Verfahren hielten die beiden Kläger sinngemäss an ihren bisher gestellten Rechtsbegehren fest und beantragten, es seien sowohl E._____ als auch F._____, G._____ AG, als Beklagte aufzunehmen. 2.5. Mit Duplik vom 25. Oktober 2024 im beschränkten Verfahren hielten die beiden Beklagten an ihren bisherigen Rechtsbegehren fest. 2.6. Mit Verfügung vom 4. November 2024 wurde das Verfahren aufgrund des Todes der Klägerin 2 bis zum Ablauf der Ausschlagungsfrist bzw. bis zum Antritt der Erbschaft sistiert. -4-