12. Festlegung einer Genugtuungszahlung an den Mieter A._____. 13. Die vollständige Zurückweisung der rechtswidrigen, unbegründeten und mutwilligen Mietzinserhöhungen qua Quadratmeterzahl vom tt.mm.2024." 2.2. Mit Klageantwort vom 11. September 2024 stellten die beiden Beklagten den Antrag, es sei kostenpflichtig auf die Klage nicht einzutreten. 2.3. Mit Verfügung vom 13. September 2024 wurde das Verfahren vorerst auf die Frage der Passivlegitimation beschränkt.