" 1. In Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, dem Kläger CHF 570.00 zu bezahlen. Darin ist der ausstehende Streitbetrag von CHF 270.00 sowie der vom Kläger bezahlte Kostenvorschuss von CHF 300.00 enthalten. Der Kläger verzichtet zugunsten der Beklagten auf die Rückerstattung von Aufwand und Gebühren im Betrag von CHF 150.80 für das Fortsetzungsbegehren. 2. Die Wirkung des Rechtsvorschlags in der Betreibung Nr. aaa vom 9.05.2025 wird im Umfang der Klagegutheissung gemäss Ziffer 1 beseitigt.