Fr. 275.00 für die Monate Februar 2025 bis Juli 2026 sowie Fr. 1'000.00 für die Monate August 2026 bis zum Abschluss der Erstausbildung. Zwischen der Berufung und dem genehmigten Unterhaltsvertrag vom 23. Januar 2025 besteht demnach eine Differenz für die Monate September 2023 bis Januar 2025, für die gemäss ursprünglichem Unterhaltsvertrag ein monatlicher Unterhalt von Fr. 1'000.00 geschuldet war und gemäss dem Unterhaltsvertrag vom 23. Januar 2025 nur noch ein monatlicher Unterhalt von Fr. 275.00 geschuldet ist. Der Streitwert beträgt demnach Fr. 12'325.00 (= 17 Monate [September 2023 bis Januar 2025] * Fr. 725.00 [Fr. 1'000.00 – Fr. 275.00]).