Gemäss dem von der Vorinstanz genehmigten Unterhaltsvertrag vom 23. Januar 2025 wurden diese Unterhaltsbeiträge wie folgt abgeändert: Fr. 275.00 für die Monate September 2023 bis Juli 2026 sowie Fr. 1'000.00 für die Monate August 2026 bis zum Abschluss der Erstausbildung. In seiner Berufung beantragt der Beklagte, es seien die ursprünglich vereinbarten Unterhaltsbeiträge demgegenüber nur wie folgt anzupassen: Fr. 275.00 für die Monate Februar 2025 bis Juli 2026 sowie Fr. 1'000.00 für die Monate August 2026 bis zum Abschluss der Erstausbildung.