1.2. Gemäss dem ursprünglich von der Vorinstanz genehmigten Unterhaltsvertrag der Parteien vom 29. Oktober 2020 verpflichtete sich der Kläger zur Bezahlung von monatlichen Unterhaltsbeiträgen für den Beklagten von Fr. 275.00 für die Monate März 2021 bis Juli 2023 sowie von Fr. 1'000.00 für die Monate August 2023 bis zum Abschluss der Erstausbildung. Gemäss dem von der Vorinstanz genehmigten Unterhaltsvertrag vom 23. Januar 2025 wurden diese Unterhaltsbeiträge wie folgt abgeändert: Fr. 275.00 für die Monate September 2023 bis Juli 2026 sowie Fr. 1'000.00 für die Monate August 2026 bis zum Abschluss der Erstausbildung.