2.7. Mit Eingabe vom 31. Januar 2025 teilte die Mutter des Beklagten der Vorinstanz mit, "sie trete vom vor Gericht unterzeichneten Vergleich zurück". 3. 3.1. Gegen den ihm am 2. April 2025 in vollständig begründeter Fassung zugestellten Entscheid erhob der Beklagte am 19. Mai 2025 unter Berücksichtigung von Art. 145 Abs. 1 lit. a ZPO und Art. 142 Abs. 3 ZPO fristgerecht Berufung mit den Anträgen: " 1. Der Entscheid des Bezirksgerichts Aarau vom 23. Januar 2025 sei in Ziffer 1. aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: