[Der Kläger] wird pflichtig erklärt, an den Barunterhalt [des Beklagten] monatlich vorschüssig folgende Beiträge (zuzüglich allfällig bezogener gesetzlicher oder vertraglicher Familien- oder Ausbildungszulagen) zu bezahlen: Fr. 275.00 ab September 2023 bis Juli 2027 Fr. 1'000.00 ab August 2027 bis Abschluss Erstausbildung 2. Dem [Kläger] sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und die Unterzeichnete als Rechtsvertreterin beizuordnen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. 7.7 % MWST) zulasten des Beklagten."