1.3. Am 27. Juni 2022 wurde der Kläger Vater von einem weiteren Kind, das eine andere Mutter hat. 1.4. Mit Entscheid vom 11. September 2023 wurde dem Beklagten die Bevorschussung der vom Kläger geschuldeten Unterhaltsbeiträge im Umfang von monatlich Fr. 980.00 gewährt. Mit Entscheid vom 4. März 2024 wurde die Bevorschussung der Unterhaltsbeiträge neu beurteilt und bei monatlich Fr. 980.00 belassen. Ab Januar 2025 wurden monatlich Fr. 1'008.00 bevorschusst. 2. 2.1. Mit Schlichtungsgesuch vom 1. September 2023 beantragte der Kläger, es seien die Unterhaltsbeiträge abzuändern. Am 7. November 2023 wurde die Klagebewilligung ausgestellt (SC.2023.50).