Insgesamt wünscht sich der Beklagte eine "gerechte Neubewertung" seines Falles, ohne dass klar wird, welchen Entscheid das Obergericht nach seiner Ansicht (gegen wen) treffen und an die Stelle des angefochtenen Entscheids stellen soll. Eine solche Beschwerde genügt den Anforderungen, die an einen Rechtsmittelantrag und eine Rechtsmittelbegründung gestellt werden, nicht.