Stattdessen macht er in allgemeiner Weise geltend, es seien die Prinzipien der Gerechtigkeit verletzt worden, die Gegenseite sei objektiv begünstigt worden. Weiter spricht er von zwei unrechtmässigen Kündigungen sowie Schwierigkeiten bei der Stellensuche wegen Verleumdungen, schlechter telefonischer Referenzen und des Fehlens eines offiziellen Arbeitszeugnisses, womit wohl der Bestand eigener Schadenersatzansprüche in den Raum gestellt werden soll. Dabei bleibt allerdings unklar, gegen wen sich diese Ansprüche richten sollen (die Klägerin oder die F._____ AG).