2. Die an der Verhandlung gestellten Anträge des Beklagten (Nr. 2 und 3) werden abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 3. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 4. Jede Partei hat ihre eigenen Parteikosten selbst zu tragen." 3. 3.1. Gegen diesen ihm am 26. März 2025 in begründeter Fassung zugestellten Entscheid erhob der Beklagte am 12. Mai 2025 (Postaufgabe: 13. Mai 2025) Beschwerde. 3.2. Mit Eingabe vom 3. Juni 2025 (Postaufgabe: 4. Juni 2025) reichte der Beklagte eine "Begründung der Einsprache" ein.