2.4. Anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Laufenburg, Arbeitsgericht, vom 18. Februar 2025 wurden C._____, D._____ und E._____ als Zeugen sowie die Parteien befragt. Anschliessend hielten die Parteien ihre Schlussvorträge. 2.5. Mit Entscheid vom 18. Februar 2025 erkannte das Bezirksgericht Laufenburg, Arbeitsgericht, wie folgt: " 1. In Gutheissung der Klage vom 9. April 2024 wird der Beklagte verpflichtet, der Klägerin den Betrag von Fr. 5'301.80 zuzüglich 5 % Zins seit dem 26. Juli 2023 zu bezahlen. -3-