Insgesamt ergibt sich ein Unterhaltsbeitrag für C._____ von gerundet Fr. 860.00 (ungedeckter Barbedarf Fr. 762.00 + Überschussanteil Fr. 98.95). Für D._____ ergibt sich ein Unterhaltsbeitrag von gerundet ebenfalls Fr. 860.00 (ungedeckter Barbedarf Fr. 756.95 + Überschussanteil Fr. 98.95). 6. Kosten 6.1. Gerichtskosten Entsprechend dem Verfahrensausgang sind die Kosten des Berufungsverfahrens von Fr. 3'500.00 gestützt auf Art. 106 Abs. 2 ZPO zu zwei Fünfteln (Fr. 1'400.00) der Klägerin und zu drei Fünfteln (Fr. 2'100.00) dem Beklagten aufzuerlegen.