Insgesamt ergibt sich ein Unterhaltsbeitrag für C._____ von (mathematisch auf die nächsten Fr. 10.00) gerundet Fr. 750.00 (ungedeckter Barbedarf - 19 - Fr. 479.65 + Betreuungsunterhalt Fr. 81.00 + Überschussanteil Fr. 189.65). Für D._____ ergibt sich ein Unterhaltsbeitrag von gerundet ebenfalls Fr. 750.00 (ungedeckter Barbedarf Fr. 474.60 + Betreuungsunterhalt Fr. 81.00 + Überschussanteil Fr. 189.65). 5.2. ab 1. November 2028 bis 30. September 2030 In dieser Phase weist der Beklagte bei einem Einkommen von Fr. 5'160.00 und einem familienrechtlichen Existenzminimum von Fr. 3'265.25 einen Überschuss von Fr. 1'894.75 auf.