4.3.3. Erweiterung auf das familienrechtliche Existenzminimum Auch bei den Kindern sind als Teil des familienrechtlichen Existenzminimums die Krankenkassenprämien nach VVG zu berücksichtigen. Diese betragen bei C._____ Fr. 59.65 und bei D._____ Fr. 54.60 (Berufungsbeilage 4). In der letzten Phase ab 1. August 2033 ist bei den Kindern zudem ein Steueranteil von je Fr. 30.00 zu berücksichtigen (vgl. oben E. 4.1.4). 4.3.4. Ergebnis Daraus ergeben sich folgende (familienrechtliche) Existenzminima: