Die monatliche Steuerbelastung des Beklagten variiert leicht je nachdem, wie hoch die Unterhaltsbeträge ausfallen, die er von den Steuern abziehen kann. Die Steuern betragen unter Berücksichtigung der anwendbaren Steuertarife für die Gemeinde R._____ (Tarif A), des Einkommens des Beklagten, der zu bezahlenden Unterhaltsbeiträge, eines Abzugs für Berufskosten von Fr. 3'000.00 sowie eines pauschalen Versicherungsabzugs von Fr. 3'600.00 gemäss dem Steuerrechner des Kantons Aargau (www.ag.ch) - 17 -