4.2.6. Erweiterung auf das familienrechtliche Existenzminimum Auch beim Beklagten ist das betreibungsrechtliche auf das familienrechtliche Existenzminimum zu erweitern. Dazu gehört die Kommunikations- und Versicherungspauschale von Fr. 100.00. Bei den Zusatzversicherungen kann nicht ohne Weiteres auf die bestehenden Versicherungen des Beklagten (Berufungsantwortbeilage 4) abgestellt werden, da diese jeweils auch eine Unfalldeckung aufweisen, welche bei einer unselbständigen Erwerbstätigkeit entfallen würde. Ohne diese belaufen sich die VVG-Prämien auf Fr. 79.10.