Gemäss Ziff. I/2. der SchKG-Richtlinien beträgt der Grundbetrag für eine alleinstehende Person in Hausgemeinschaft mit erwachsenen Mitbewohnern Fr. 1'100.00. Da der Beklagte nach wie vor in Hausgemeinschaft mit seinen Eltern wohnt (vgl. dazu sogleich E. 4.2.3), erscheint dieser Grundbetrag korrekt.