Zwar ist dem Beklagten seine Anstellung bei der G._____ GmbH mit Schreiben vom 30. April 2023 (Klageantwortbeilage 8) auf Ende Juli 2023 gekündigt worden. Der Beklagte hat aber nicht behauptet, dass er eine andere Anstellung als Landmaschinenmechaniker gesucht hätte. Vielmehr sagte er an der vorinstanzlichen Verhandlung aus, eine Rückkehr zu seinem früheren Arbeitgeber sei keine Option. Es sei sein Kindheitstraum und Ziel gewesen, den elterlichen Landwirtschaftsbetrieb zu übernehmen. Er habe dafür eine Ausbildung gemacht und sei stolz auf die Übernahme des Betriebs.