In Bezug auf die verlangte Anrechnung eines hypothetischen Einkommens führt der Beklagte aus, es sei immer, schon bevor er die Klägerin kennengerlernt habe, sein familieninterner Plan gewesen, den landwirtschaftlichen Betrieb seiner Eltern zu übernehmen. Alles sei darauf vorbereitet und aufgegleist gewesen, deshalb habe er auch zum Zeitpunkt des Kennenlernens schon auf bzw. neben dem bäuerlichen Betrieb gewohnt und dort mitgearbeitet. Es sei der gemeinsame Beschluss gefasst worden, den Betrieb zu übernehmen und gemeinsam zu betreiben.