3.2.3. Standpunkt des Beklagten Der Beklagte bestreitet, weiterhin für die G._____ GmbH tätig zu sein. Er stimmt der Klägerin teilweise zu, dass die Vorinstanz sein Einkommen als Landwirt nicht korrekt ermittelte, schliesst aber unter Einbezug der neu vorliegenden Rechnung für das Jahr 2023 mit Fr. 3'674.80 auf ein tieferes durchschnittliches Monatseinkommen als gemäss dem angefochtenen Entscheid. In Bezug auf die verlangte Anrechnung eines hypothetischen Einkommens führt der Beklagte aus, es sei immer, schon bevor er die Klägerin kennengerlernt habe, sein familieninterner Plan gewesen, den landwirtschaftlichen Betrieb seiner Eltern zu übernehmen.