3.2.2. Standpunkt der Klägerin Die Klägerin macht diesbezüglich geltend, der Beklagte sei mutmasslich weiterhin in angestellter Form oder auf Mandatsbasis für die G._____ GmbH tätig. Im Übrigen habe die Vorinstanz das effektive Einkommen aus der selbständigen Erwerbstätigkeit als Landwirt falsch berechnet. Sodann müsse dem Beklagten ein hypothetisches Einkommen angerechnet werden. Selbst wenn die Parteien ursprünglich geplant haben sollten, dereinst den landwirtschaftlichen Betrieb der Eltern des Beklagten zu übernehmen, sei dieser Plan stets unter der Prämisse des gemeinsamen Zusammenlebens gestanden.