3.1.2. Standpunkt der Klägerin Die Klägerin bringt mit der Berufung vor, ihre berufliche Situation habe sich vorübergehend verändert. Die Anstellung bei der E._____ GmbH sei aufgrund des Mutterschaftsurlaubs der Inhaberin von derselben auf Ende November 2024 aufgelöst worden. Seit 1. Dezember 2024 sei die Klägerin bei der F._____ AG als Servicemitarbeiterin in einem 40 % -Pensum zu einem Bruttolohn von Fr. 1'950.00 angestellt, womit sie einen monatlichen Bruttolohn von Fr. 1'950.00 generiere. Einen 13. Monatslohn erhalte sie nicht. Da der Bruttolohn bei der F._____ AG dem Bruttolohn bei der E.___