- Fr. 603.40 (davon Fr. 0.00 als Betreuungsunterhalt) ab 1. Oktober 2030 bis zum Abschluss einer angemessenen Ausbildung, mindestens aber bis zur Volljährigkeit. 5. Mit den festgesetzten Unterhaltsbeiträgen gemäss Ziff. 4 ist der gebührende Unterhalt der Kinder nicht gedeckt. Dazu fehlen monatlich folgende Beträge: Für C._____: - Fr. 28.95 (davon Fr. 28.95 als Betreuungsunterhalt) ab Auszug des Beklagten in eine eigene Wohnung bis 31. Juli 2025; - Fr. 16.60 (davon Fr. 0.00 als Betreuungsunterhalt) ab 1. Oktober 2030 bis 31. Juli 2033;