- CHF 0.00, ab Oktober 2036 bis Abschluss ordentliche Erstausbildung. Es seien die jeweiligen Mankos auf Seiten der Kinder gerichtlich festzuhalten. Eine Anpassung dieser Anträge nach Ergebnis des Beweisverfahrens wird explizit vorbehalten. […]" 2.3. Mit Replik vom 22. September 2023 und Duplik vom 6. November 2023 hielten die Parteien an ihren Anträgen fest. 2.4. An der Verhandlung vom 23. April 2024 wurden die Parteien befragt und sie nahmen zum Beweisergebnis Stellung. 2.5. Es folgten weitere Eingaben des Beklagten vom 19. Juni 2024 und 27. Juni 2024.