1. Die Parteien sind die unverheirateten Eltern der beiden Kinder C._____, geboren am tt.mm. 2018, und D._____, geboren am tt.mm. 2020. 2. 2.1. Mit Klage vom 9. Juni 2023 an das Bezirksgericht Muri beantragte die Klägerin unter anderem: " 1. Die elterliche Obhut über die gemeinsamen Kinder C._____, geb. tt.mm.2018 und D._____, geb. tt.mm.2020, sei der Klägerin zuzusprechen. […]