4. November 2019 über Fr. 1'390.00 (vgl. "Übersicht geschuldete Positionen" [Klagebeilage 2 zur Eingabe vom 4. Oktober 2023]) zurückbezahlen wollte. Werden sämtliche Überweisungen der Beklagten betrachtet, so beziehen sich diese einzig auf die zugestandene Abmachung, wonach Mietund Krankenkassenkosten hälftig geteilt wurden, sowie auf zwei weitere Positionen, nämlich einen Einkauf bei Louis Vuitton vom 4. November 2019 und die Dubai-Ferien. Auch in den WhatsApp-Chatprotokollen ist mehrheitlich nur von Schulden betreffend Ferienkosten die Rede.