Auf den Vorwurf des Klägers: "das sind neue Schulden!!!" antwortete die Beklagte: "Lies doch", "Das ist von Dubai", "Was ich dir gezahlt habe" und "Diesen Monat". Auf den weiteren Vorwurf des Klägers, "du kriegst es nicht auf die Reihe", antwortete die Beklagte: "So haben wir es angemacht", "Ich zahle dir das als erstes zurück" und "Wie oft noch". Der Kläger fragte nach, ob es die Fr. 700.00 seien, welche die Beklagte nun zuerst zurückzahlen werde. Nachdem die Beklagte diese bejaht hatte, fragte der Kläger: "und all das von 17/18/19?", woraufhin die Beklagte nur noch schrieb: "Kannst du lesen" und "Ich mache jetzt Dubai".