In einer weiteren Kommunikation vom 29. Januar 2022 schrieb die Beklagte erneut (Klagebeilage 1 zur Eingabe vom 4. Oktober 2023): "Ja ich sagte ich zahle es in raten", "Habe dir ja was überwiesen" "Und das wäre auch weiter so gekommen". Der Kläger antwortete: "zahle zuerst mal die fehlenden 700.- der Dubai ferien". Die Beklagte antwortete mit: "Ja" und "Bin i h doch dran". Auf den Vorwurf des Klägers: "das sind neue Schulden!!!" antwortete die Beklagte: "Lies doch", "Das ist von Dubai", "Was ich dir gezahlt habe" und "Diesen Monat".