"Auf alles". Zum Vorwurf des Klägers an die Beklagte, "nur weil ich nicht die ganze zeit für mich Geld ausgebe und versuche zu sparen heisst nicht du sollst es zum Fenster rauswerfen", "das ist das problem" und "das haben wir so nicht ausgemacht", antwortete die Beklagte: "Wir haben gar nichts ausgemacht", "50:50" und "Aber. Nicht" sowie "Wie wann wo". Aus dieser Kommunikation geht hervor, dass die Parteien zu Beginn über die Tragung gemeinsamer Kosten wohl gar nichts vereinbart haben, allenfalls eine hälftige Beteiligung beider Parteien.