Am 24. Oktober 2021 führten die Parteien eine weitere WhatsApp-Konver- sation (Klagebeilage 3 zur Eingabe vom 4. Oktober 2023): Darin schrieb der Kläger der Beklagten: "Wenn du mir Geld schuldest aus den gemeinsamen ferien hast du dann nicht deinen Teil zu begleichen?". Darauf antwortete die Beklagte unter anderem: "Ich mache es so wie es geht", "Aber es gibt auch andere Sachen die ich zahlen muss", "Du bekommst das Geld" und "Habe dich gesagt ich zahle es dir gestaffelt", "Wo ist das problem du bekommst exakt die Hälfte", "Auf alles".