3.2.4. Würdigung 3.2.4.1. Zunächst ist dem Argument des Klägers, wonach die Liste "Übersicht geschuldete Positionen" nach den eigenen Angaben der Beklagten gemeinsam mit dem Kläger erstellt worden sein soll, zu entgegnen, dass die Beklagte dies im vorliegenden Verfahren bestritten hat (act. 66). In der Sache gestand der Kläger auf Befragung zu, er habe diese Liste erstellt. Gleichzeitig äusserte der Kläger seine Ansicht, dass die Beklagte "involviert" gewesen sei (act. 41). Worin diese Involvierung bestanden haben soll, führte der Kläger indessen nicht aus.