151 ZPO) – Urteil 6B_215/2025 vom 5. August 2025 hat das Bundesgericht die Beschwerde in Strafsachen, die der Kläger am 3. März 2025 gegen das Urteil des Kantonsgerichts T._____ vom 30. Juli 2024 (ccc) erhoben hatte (Berufungsbeilage 2), womit seine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu Fr. 180.00, mit bedingtem Strafvollzug bei einer Probezeit von 2 Jahren durch das Strafgerichtspräsidium T._____ (Urteil vom 9. Januar 2024, bbb, beklagtische Hauptverhandlungsbeilage 1) vollumfänglich geschützt worden war, abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist.