ZGB bzw. mit Verweis auf eine unzulässige Beweislastumkehr glauben machen will, bei der Beweiswürdigung als zusätzlichen Hinweis für eine Fälschung berücksichtigen. Da die Kopie gemäss der Klagebeilage 2 zur Eingabe vom 4. Oktober 2023 eine Fälschung naheliegend erschienen lässt und der Kläger auch nicht darlegt, das Original der Urkunde mit dem Titel "Schuldanerkennung / Bestätigung" sei nicht mehr vorhanden, hätte die Vorinstanz die Klagebeilage 2 zur Eingabe vom 4. Oktober 2023 nach einer Lehrmeinung sogar gänzlich ausser Acht lassen dürfen.