Recht, von denen das zweite nur aus der Orts- und Datumszeile und der Unterschriftenzeile besteht – die zwei anderen Fotos betreffen die Aufhebung eines Mieterspardepots (erstes Foto) und die Rückerstattung einer Mietkaution (drittes Foto) (vgl. Beilage 3 der Stellungnahme der Beklagten vom 16. Mai 2022 im Rechtsöffnungsverfahren SR.2022.45). Die Vorinstanz stellte dazu zu Recht fest, dass die Unterschrift einer Person natürlicherweise nicht immer identisch ist. So unterscheiden sich auch die Unterschriften der Parteien auf den drei Fotos deutlich voneinander.