180 Abs. 1 ZPO will schikanöse Anträge auf Vorlage des Originals verhindern (Urteil des Bundesgerichts 5A_439/2023 vom 23. November 2023 E. 3.2.2). Verlangt werden ernsthafte Zweifel an der Echtheit (Urteil des Bundesgerichts 5A_439/2023 vom 23. November 2023 E. 3.4). Verweigert die aufgeforderte Partei die Vorlegung des Originals, so berücksichtigt dies das Gericht bei der Beweiswürdigung (Art. 164 ZPO). Ist eine Kopie einer Urkunde als Fälschung erkennbar und weigert sich die daraufhin aufgeforderte Partei zur Vorlegung des Originals, darf das Gericht die vorgelegte Kopie als nicht eingereicht betrachten.