1.2 Dispositivziffer 2: Der von der Beklagten gegen den Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes Q._____ (Betreibungs-Nr. aaa) erhobene Rechtsvorschlag wird im Umfang von CHF 15'597.00 nebst Zins zu 5 % seit 02.03.2020 beseitigt. 1.3 Dispositivziffer 3: Die Entscheidgebühr für das erstinstanzliche Verfahren im Umfang von CHF 2'340.- wird vollumfänglich der Beklagten auferlegt. Der durch den Kläger geleisteten Kostenvorschuss in Höhe von CHF 2'300.- wird ihm zurückerstattet.