2. Der von der Beklagten gegen den Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes Q._____ (Betreibungs-Nr. aaa) erhobene Rechtsvorschlag wird im Umfang von Fr. 700.- nebst Zins zu 5 % seit 9. März 2022 beseitigt. 3. Die Entscheidgebühr von Fr. 2'340.- wird dem Kläger auferlegt und mit seinem Vorschuss von Fr. 2'300.- verrechnet. Der Kläger hat Fr. 40.- an die Gerichtskasse Rheinfelden zu bezahlen.