1. 1.1. Mit Schlichtungsgesuch vom 23. Oktober 2024 (Postaufgabe) an das Friedensrichteramt des Bezirks Muri, welches von diesem an das Bezirksgericht Muri, Präsidium des Arbeitsgerichts, weitergeleitet wurde, machte die Klägerin gegenüber der Beklagten eine Forderung über Fr. 4'475.50 nebst Zins zu 5 % seit 31. Oktober 2023 geltend. 1.2. Der mit Vorladung vom 18. November 2024 auf den 6. März 2025 angesetzten Schlichtungsverhandlung vor dem Bezirksgericht Muri, Präsidium des Arbeitsgerichts, blieb die Klägerin unentschuldigt fern.