Zu diesem Zeitpunkt waren es offensichtlich die Beklagten, die Distanz schaffen wollten (Duplikbeilage 1 und 2). Auf die Kündigungen folgend äusserte die Klägerin ein Kontaktverbot (Schreiben der Klägerin an den Beklagten vom 23. September 2018, Duplikbeilage 3) um dann einige Tage später, am 1. Oktober 2018, die Beklagten ausdrücklich um Hilfe zu bitten ("Bitte verzeiht und helft"; E-Mail der Klägerin an die Beklagten vom 1. Oktober 2018, Duplikbeilage 4). Wiederum waren es die Beklagten, welche sich von der Klägerin distanzierten und sie auf die öffentlichen Hilfsstellen verwiesen (Duplikbeilage 5).