1.14. Nachdem die Klägerin innert Frist keine Einverständniserklärung zum Vereinbarungsentwurf erklärt hatte, erging am 13. Januar 2025 folgender Entscheid des Gerichtspräsidiums Baden: "1. Das Gesuch der Klägerin wird vollumfänglich abgewiesen. 2. Es werden keine Gerichtskosten gesprochen. -4- 3. Von der Verpflichtung der Klägerin, den Beklagten eine richterlich festgesetzte Parteientschädigung zu bezahlen, wird mangels Antrags abgesehen.