1.12. Mit Verfügung vom 4. Dezember 2024 hielt das Gericht an der Vertretung der Klägerin durch ihre unentgeltliche Rechtsbeiständin und am Termin der Hauptverhandlung am 6. Dezember 2025 fest. Darüber hinaus informierte das Gericht die Parteien über die jeweiligen Massnahmen zum Schutz der Klägerin. 1.13. An der Hauptverhandlung vom 6. Dezember 2024 vor dem Gerichtspräsidium Baden, welcher die Klägerin unentschuldigt fernblieb, wurden die Beklagten befragt. Diese unterzeichneten den vom Gericht anlässlich der Hauptverhandlung unterbreiteten Vereinbarungsentwurf, welcher der Klägerin zur Unterzeichnung zugestellt wurde.