1.9. Mit Duplik vom 23. August hielten die Beklagten am Antrag auf Klageabweisung fest. 1.10. Mit Eingabe vom 20. September 2024 replizierte die Klägerin auf die Duplik der Beklagten. 1.11. Mit selbst verfasster Eingabe vom 30. November 2024 teilte die Klägerin dem Gericht mit, sie werde nicht an der auf den 6. Dezember 2024 angesetzten Hauptverhandlung teilnehmen und sie entlasse ihre unentgeltliche Rechtsbeiständin.