Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Eingabe vom 12. Januar 2024 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Baden gegen die Beklagten ein Gesuch um Kontaktverbot. 1.2. Mit Verfügung vom 16. Januar 2024 wurde die Klägerin zur Zahlung des Kostenvorschusses von Fr. 2'400.00 aufgefordert, worauf sie am 26. Januar 2024 ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellte. 1.3. Mit Verfügung vom 19. März 2024 wurde Larissa Willi, Rechtsanwältin, als Vertreterin der Klägerin bestellt. 1.4. Mit Verfügung vom 26. März 2024 erhielt die Klägerin eine Frist von zehn Tagen, um ihre Anträge und Begründung einzureichen.