2.5.3. Vorliegend schlossen die Parteien im Schlichtungsverfahren SC.2024.97 am 16. Dezember 2024 eine Vereinbarung (unnummerierte Berufungsbeilage), in deren Ziff. 4 sie festhielten: -8- " 4. Mit Vollzug dieses Vergleichs erklären sich die Parteien als per Saldo aller Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis auseinandergesetzt." Gestützt darauf schrieb der Präsident des Arbeitsgerichts Aarau das Verfahren mit Entscheid vom gleichen Tag ab (Beilage zur Eingabe der Gesuchsgegnerin vom 31. Januar 2025).