1.3. Der Gesuchsteller bringt mit seiner Berufung soweit verständlich einerseits verschiedene Vorwürfe gegen die Gesuchsgegnerin als Arbeitgeberin vor, unter anderem bezüglich der Umstände seiner Kündigung und des ihm ausbezahlten Lohnes. Andererseits beanstandet er (in pauschal gehaltenen und nicht detailliert nachvollziehbaren Ausführungen) das Verhalten des Richters im ersten Verfahren (SC.2024.97), welches mit einem Vergleich beendet worden ist.