1.2. Am 12. Februar 2024 (Postaufgabe) reichte der Kläger beim Arbeitsgericht Zofingen eine weitere Klage gegen die Beklagte ein. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 15. Februar 2024 liess der Präsident des Arbeitsgerichts Zofingen dem Obergericht des Kantons Aargau die Klage vom 12. Februar 2024 weiterleiten "zwecks Prüfung des Ausstandsgesuchs des Arbeitsgerichts Zofingen". 2.2. Mit Eingabe vom 28. Februar 2024 teilte die Beklagte mit, dass sie auf eine Stellungnahme zum Ausstandsgesuch verzichte. 2.3. Der Kläger liess sich innert angesetzter Frist nicht vernehmen. Das Obergericht zieht in Erwägung: