5.2. Mit Entscheid vom 25. August 2023 unterbreitete die Schlichtungsbehörde den Parteien einen Urteilsvorschlag (Akten des Schlichtungsverfahrens, act. 26 ff.). Die Klägerin lehnte diesen innert Frist am 14. September 2023 ab (Akten des Schlichtungsverfahrens, act. 29).